Wegen der niedrigen Inzidenzwerte gelten ab Montag, 21.06.2021, folgende Regelungen:
- Ab dem 21. Juni 2021 entfällt die Maskenpflicht am Platz im Unterricht. Im übrigen Schulgebäude bleibt die Maskenpflicht bestehen.
- Es besteht weiterhin Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie auch für die Lehrkräfte im Präsenzunterricht. Die Teilnahme an einer Testung vor Ort ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Dies bedeutet, dass zweimal wöchentlich ein Selbsttest für die Schülerinnen und Schüler stattfindet.
- Wer nicht an der Testung teilnimmt, darf den Präsenzunterricht nicht besuchen.
- Zweifach Geimpfte oder Genesene können mit Nachweis und auf Antrag bei der Klassenleitung von der Testpflicht bis Schuljahresende befreit werden.
- Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an die jeweiligen Lehrkräfte über Schul.Cloud oder über die offizielle Dienst-Email (Übersicht). Das Sekretariat gibt keine Auskünfte zur Organisation des Unterrichts.