Ab 13. September 2021 ist der neue Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz gültig. Den Link zum vollständigen Text des Hygieneplans findet man unter untenstehendem Link.
Wichtig sind vor allem folgende neuen Infos zur Maskenpflicht:
Wenn eine Warnstufe erreicht wird, sind in den Schulgebäuden grundsätzlich Masken zu tragen.
- Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Warnstufe 1 erreicht, so gilt ab dem übernächsten Tag die Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Während des Unterrichts am Platz und im Freien besteht keine
Verpflichtung, eine Maske zu tragen. - Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Warnstufe 2 erreicht, so gilt ab dem übernächsten Tag die Maskenpflicht zusätzlich auch am Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro. Die Maskenpflicht im Klassenraum gilt nicht für Personen in Grund- und Förderschulen. Im Freien besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
- Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Warnstufe 3 erreicht, so gilt ab dem übernächsten Tag die Maskenpflicht zusätzlich für alle Personen in Grund- und Förderschulen auch am Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro. Im Freien besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
- Die Schulen werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion über die für sie geltende Warnstufe informiert. Hierzu stellt die ADD auf ihrer Homepage unter https://add.rlp.de/de/corona-schulen/ eine Übersicht der Warnstufe je Kreis bzw. kreisfreier Stadt zur Verfügung.
- Link zum 11. Hygieneplan: Hygieneplan-Corona
Übersicht über die Regelungen: