Am nächsten Montag, 30. August 2021, startet das nächste Schuljahr. Am ersten Schultag werden folgende Bildungsgänge eingeschult. Für alle anderen Klassen findet am Montag kein Unterricht statt, es gibt jedoch für einzelne Klassen Ausnahmeregelungen, die über die Klassenleitungen kommuniziert wurden (z.B. BSIM 20, BSKMT 19).

Die Räume für die Einschulung werden im Eingangsbereich (Gebäude A) durch Aushang bekanntgegeben.
Erforderliche Unterlagen zur Einschulung (Kopie des letzten Zeugnisses der abgebenden Schule) sind mitzubringen.

 

8.15 Uhr  (Berufsschule):
Friseure (BSFR21), Bäcker (BSBR21), Kraftfahrzeugmechatroniker (BSKMT 21), Elektroniker (BSEL 21), Zerspanungsmechaniker ((BSZM 21), Kaufleute für Büromanagement (BSKBM 21), Kaufleute im Einzelhandel/Verkäufer (BSKE 21), Sport- und Fitnesskaufleute (BSSPOFI 21), Industriekaufleute (BSIK 21)

9.15 Uhr (Wahlschule):
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsfachschule 1, Berufsfachschule 2, Höhere Berufsfachschule (Unterstufe HBFW21 A + B)

17.30 Uhr:
Fachschule für Maschinenbau (FSMA 21)

 

Am Dienstag, 31. August 2021, wird folgender Bildungsgang eingeschult:

7.30 Uhr (Berufsschule):
Maschinen- und Anlagenführer (BSMAF 21), Medizinische Fachangestellte (BSMFA 21)

 

Am Freitag, 03. September 2021, wird folgender Bildungsgang eingeschult:

7.30 Uhr (Berufsschule):
Industriemechaniker (BSIM 21)

 

Parkmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto anreisen, bestehen auf dem ausgewiesenen Parkplatz Ecke Petersgartenweg/Albertstraße (ehemals KSB Süd 2- Parkplatz). Bitte nicht den Parkplatz für Besucher des Impfzentrums benutzen. Fahrräder und Roller können links vom Hauptgebäude am Fahrradparkplatz abgestellt werden.

 

Hinweise zum Hygieneplan und Verhalten auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen:

 

Mindestabstand und Gruppengrößen:
Grundsätzlich gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, der Mindestabstand von 1,50 m. In den Klassen- und Kursräumen sind feste Sitzordnungen einzuhalten. Eine frontale Sitzordnung ist zu bevorzugen.

Persönliche Hygiene:
– Auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln, persönliche Berührungen) ist zu verzichten, sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen, pädagogischen oder gesundheitlichen Notwendigkeiten wie z.B. bei Maßnahmen der Ersten Hilfe ergibt. Hier sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
– Husten- und Niesetikette beachten.
– Gründliches Händewaschen nach den einschlägigen Regeln.
– Händedesinfektion insbesondere dann, wenn der Zugang zu Waschmöglichkeiten nicht in ausreichendem Maße gewährleistet ist (Warteschlangen vermeiden). Die Verwendung von Hände-Desinfektionsmitteln ist einzuüben und altersabhängig zu beaufsichtigen.

Maskenpflicht:
In der Zeit vom 30. August bis zum 10. September sind alle Personen im gesamten Schulgebäude (Unterrichtsräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, im Lehrerzimmer) verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt inzidenzunabhängig auch während des Unterrichts am Platz. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Während der Pause im Freien kann die Maske abgelegt werden unter Berücksichtigung des Mindestabstands.
Unsere Schule kann keine Masken zur Verfügung stellen, für Ersatzmasken hat jeder selbst zu sorgen.

Krankheitssymptome, Erkrankungen und Kontaktpersonen:
Grundsätzlich dürfen Personen die Einrichtung nicht betreten, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder mit COVID-19 zu vereinbarende Symptome aufweisen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren und die Eltern zu informieren.

Umgang mit Erkältungs- und Krankheitsymptomen:
Tritt ein Infekt mit allgemeiner Erkältungssymptomatik auf, darf die Schule nicht besucht werden.
Weitere Hinweise kann man dem PDF-Merkblatt entnehmen: Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz