Anbei veröffentlichen wir das Schreiben von Frau Anders vom Ministerium für Bildung:

„Sehr geehrte Ausbildungspartner,

ich möchte Sie darüber informieren, welche Regelungen in Bezug auf die Berufsschule alle Berufsbildenden Schulen im Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums über ein Schreiben im Auftrag der Ministerin erreicht haben.

Grundsätzliches:

  • Vorab weisen wir nochmals darauf hin, dass parallel zu der stufenweisen Schulöffnung die pädagogischen Angebote zum Lernen zuhause (bzw. im betrieblichen Umfeld) ab dem 20. April 2020 fortgesetzt werden. (Auch die Auszubildenden, deren Unterricht in Blockform organisiert ist, nehmen am Lernen in dieser Form wieder teil.)
  • Der Präsenzunterricht der genannten Klassen- und Jahrgangsstufen soll möglichst nach regulärem Stundenplan unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen organisiert werden.
  • Nach derzeitigem Stand sollen die Lerngruppen nicht größer als 15 Schülerinnen und Schüler sein. Der Unterricht kann für die betroffenen Schülerinnen und Schüler dann im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und pädagogischen Angeboten zum Lernen zuhause (bzw. im betrieblichen Umfeld) stattfinden.
  • Bei Anlaufen des Schulbetriebs soll während der Pausen von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Abfolge der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts:

  • Am 27.04.2020 beginnt die Prüfungsvorbereitung bzw. der Unterricht für die Abschlussklassen der Berufsschule. (Zu den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen in diesem Sinne zählen die Auszubildenden, die im Schuljahr 2019/2020 – konkret in den Frühjahr-/Sommermonaten 2020 – ihre Kammerabschlussprüfungen absolvieren.)
  • Der Berufsschulunterricht für Berufsschülerinnen und -schüler des letzten Ausbildungsjahres, die regulär in Teilzeitform unterrichtet werden, endet unabhängig vom Zeitpunkt der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfungen (Kammerprüfungen) dieses Jahr sechs Wochen vor Schuljahresende (vgl. VV vom 11. Dezember 1992, Unterrichtsorganisation in der Berufsschule für die Zeit der Ausbildungsabschlussprüfungen (943 D – 51 244/35)) – das ist in diesem Jahr der 22. Mai 2020.
  • Da der Unterricht für Abschlussberufsschülerinnen und -schüler, die regulär im Blockunterricht beschult werden, seit dem 16.03.2020 ausgesetzt worden ist, kann die Schule die Festlegung des letzten Schultages individuell vornehmen.
  • Über den Unterricht für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 keinen Abschluss machen, wird in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen Ende Mai entschieden.

Diese Regelungen sind für die schulische Seite getroffen worden, um das Schuljahr 2019/2020 für die jungen Menschen, die in unserer gemeinsamen Verantwortung als duale Partner derzeit ihre Berufsabschlüsse erlangen wollen, zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Neben der Prüfungsvorbereitung ist es auch wichtig, noch einmal Gelegenheit zum persönlichen Austausch zwischen Lehrkräften und Auszubildenden im Rahmen der Erstellung der Berufsschulzeugnisse zu geben.

Aufgrund der Vielfalt der Ausbildungsberufe, der Bedingungen in den Betrieben und in den Schulen vor Ort und den sehr unterschiedlichen Abschlussprüfungsterminen der Kammern, generieren sicher auch diese Festlegungen, die als Fortsetzung der Maßgaben seit 16.03.2020 für den Berufsschulunterricht zu sehen sind, im Einzelfall Nachfragen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Schulen, die Schulbehörde und ich deshalb gerne zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich auf den Informationsseiten der Schulen, wie der Präsenzunterricht vor dem Hintergrund des Regelstundenplans konkret umgesetzt wird.

Vielen Dank für die sehr konstruktive Zusammenarbeit in einer herausfordernden Zeit.“